Seit 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzesin Kraft getreten. Darin wird u.a. geregelt, dass Unternehmen Verbraucher nur noch telefonisch mit Werbeanrufen kontaktieren dürfen, wenn der Verbraucher vorher sein Einverständnis gegeben hat. Darüber hinaus ist es ab sofort unzulässig, einen solchen Werbeanruf zu tätigen und dabei die Rufnummer auszublenden, damit der Angerufene nicht erkennen kann, wer anruft.
Das Bundesministerium für Justiz hat eine eigen Seite ins Netzt gestellt, auf der Verbraucher Tipps erhalten, wie sie solche unerlaubten Telefonate bei den Verbraucherschutzzentralen melden können. Hierfür stehen Musterwiderrufsbelehrungen oder auch Fragenkataloge und Flyer zur Verfügung.