Zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs, in dem das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten durch Patientenverfügung gestärkt wurde, erklärt die Bundesvorsitzende des BDH Bundesverband Rehabilitation, Ilse Müller: „Mit dem heutigen Urteil ist es gelungen, das Recht der Patienten auf Selbstbestimmung in erheblichem Maße zu stärken. Ärzten wird demnach ein Spielraum zugestanden, künftig lebenserhaltende Maßnahmen abzubrechen, bevor der eigentliche Vorgang des Sterbens eingesetzt hat. Dem mutmaßlichen Willen der Patienten wird damit in erheblichem Maße entsprochen. Das Recht der Patienten auf Selbstbestimmung wird durch die aufgewertete Patientenverfüg gestärkt.
Das Urteil aus Karlsruhe wird mit Sicherheit zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe beitragen. Die rechtliche Grauzone zwischen verbotener aktiver und erlaubter passiver Sterbehilfe wird ein Stück weit erhellt. Rechtssicherheit für Angehörige, Ärzte und Pflegepersonal ist ohne Frage von zentraler Bedeutung in einem derart sensiblen Berufszweig. Es ist wünschenswert, das generelle Recht auf Selbstbestimmung der Menschen, die Förderung individueller Entscheidungsautonomie, zu entkriminalisieren und zu stärken. Wir sprechen uns allerdings nach wie vor vehement gegen gezielte Tötung aus, wie es in verschiedenen Fällen in der Vergangenheit, zum Teil gewerblich, praktiziert wurde.“
[Quelle: BDH]