Mehrere 100 Millionen Euro werden jährlich in Deutschland in Form von Barwerten und Immobilien vererbt. Doch nur etwa jeder Dritte hinterlässt eine letztwillige, rechtsgültige Verfügung. Das gefährdet nicht nur den familiären Zusammenhalt, sondern auch das Familienvermögen. Mit einer richtigen Nachlassplanung (PDF-Download) kann nicht nur das Vermögen generationsübergreifend gesichert, sondern auch noch Steuern gespart werden. „Wenn beispielsweise eine Wohnimmobilie bereits zu Lebzeiten gegen Einräumung eines weiteren Wohn- und Nutzungsrechtes des Schenkers übertragen wird, kann das zu einer deutlich geringeren Schenkungs- und Erbschaftssteuer beim Begünstigten führen“, erklärt Elmar Uricher, Vorstand des Instituts für Erbrecht e.V., eine wichtige Neuregelung der Erbschaftssteuerreform von 2009. Diese wurde nun zum 1.1.2010 um wichtige Punkte im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes von der neuen Regierung ergänzt. Insbesondere die Erbengruppe der Geschwister, Nichten und Neffen, die als Verlierer der Reform von 2009 galten, werden damit steuerlich besser gestellt.
Von den neuen Regelungen ab 1.1.2010 profitieren
Bislang mussten Geschwister, Nichten und Neffen 30 bis 50 Prozent über den Freibetrag von 20.000 Euro versteuern. Ab 2010 wird bei gleichbleibendem Freibetrag der Steuerbetrag deutlich nach unten korrigiert, indem diese Erbengruppe zusammen mit anderen Verwandten als Erben der Erbschaftssteuerklasse II eingeordnet wird. Die Erben müssen je nach Erbschaftshöhe nun nur noch 15 bis maximal 43 Prozent Erbschaftssteuer zahlen. Weitere Neuregelungen betreffen zum Beispiel die Unternehmensnachfolge.
Mit individuellen Nachlassregelungen Vermögen steuerlich begünstigt weitergeben
In der heutigen Gesellschaft mit ihrer Vielfalt an Lebensmodellen ist es für den Einzelnen nicht einfach, ohne professionelle Unterstützung eine optimale Gestaltung bei der Vermögensnachfolge zu finden. „So schließen Menschen beispielsweise im Laufe ihres Lebens mehrere Ehen oder haben Kinder aus verschiedenen Beziehungen. Um unnötige Erbstreitigkeiten und hohe Steuerforderungen gegenüber den Begünstigten zu vermeiden, ist eine genaue Analyse und Beratung für eine individuelle Nachlassplanung ratsam“, bekräftigt Elmar Uricher.
Veranstaltungsreihe zum Thema Erben des MÜNCHENER VEREIN in Zusammenarbeit mit dem Institut für Erbrecht e.V.
In Kooperation mit dem Kurort Bad Wörishofen veranstaltet der MÜNCHENER VEREIN (W ) zusammen mit dem Institut für Erbrecht e.V. zum zweiten Mal eine Vortragsreihe rund um das Thema Erben. „Wir sind spezialisiert auf die Gesundheits- und Altersvorsorge für die Generation 50Plus“, so Dr. Wolf-Dieter Sielaff, Beauftragter für die Generation 50Plus bei der MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe. „Wir begleiten unsere Versicherungsnehmer aus dieser Zielgruppe nicht nur bei Gesundheitsfragen und beim Aufbau ihres Vermögens, sondern möchten ihnen auch Hilfestellungen für eine sinnvolle Vermögens-Weitergabe an nachfolgende Generationen mit möglichst wenig steuerlichen Abzügen leisten“, so Dr. Sielaff weiter. Daher kooperiert der Generationen-Versicherer aus München seit einigen Jahren erfolgreich mit dem Institut für Erbrecht e.V., das mit über 150 Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern in ganz Deutschland Menschen bei der Vermögensnachfolge professionell berät.
[Quelle: MÜNCHENER VEREIN Versicherungsgruppe]Transparenzhinweis: Wir kennzeichnen redaktionelle Artikel und Affiliatelinks mit denen wir Geld verdienen.