Eine gewohnte Umgebung, die häusliche Atmosphäre spielt in puncto Lebensqualität gerade für Senioren eine entscheidende Rolle. Die meisten älteren Menschen ziehen daher die Pflege zu Hause einem Umzug ins Altersheim oder Pflegeheim vor. Glücklicherweise ist nur ein kleiner Teil im Alter schwerst pflegebedürftig. So kann bei leichter Pflegebedürftigkeit die Versorgung auch ambulant zu Hause stattfinden. Doch was leistet die ambulante Krankenpflege eigentlich und wo stößt sie an ihre Grenzen?
Ambulante Krankenpflege als Alternative zum Pflegeheim
Im Gegensatz zu einem „stationären“ Aufenthalt, also der dauerhaften Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung, steht die „ambulante“ Krankenpflege für den zeitweisen Einsatz. Das bedeutet, ein Krankenpfleger kommt je nach Absprache und Bedarf mehrmals pro Woche oder sogar mehrmals täglich ins Haus des Pflegebedürftigen und hilft bei der Bewältigung des Alltags. Zur Grundpflege zählen dann Tätigkeiten wie Waschen, Anziehen oder Hilfe bei der Morgen- und Abendtoilette. Leichte medizinische Tätigkeiten, die keine spezielle Ausbildung erfordern, wie etwa Verbandswechsel oder die Medikamentengabe kann ebenfalls der ambulante Dienst übernehmen. Auch die Zubereitung der Mahlzeiten und weitere unterstützende Maßnahmen im Haushalt lassen sich über den ambulanten Pflegedienst regeln – je nach Vereinbarung.
Wie ist die ambulante Krankenpflege geregelt?
Der Umfang der Pflege sowie die zeitliche Abfolge der Pflegemaßnahmen sind in einem Vertragsverhältnis zwischen der pflegebedürftigen Person und dem Pflegedienst geregelt – dem Pflegevertrag. Der Vorteil: Im Gegensatz zu einer stationären Einrichtung, bei der laufend auch Fixkosten anfallen, wird bei der ambulanten Pflege explizit jede einzelne Leistung abgerechnet. Die Kosten für beispielsweise das Zubereiten einer Mahlzeit unterscheiden sich von Pflegedienst zu Pflegedienst und liegen in etwa bei 11 Euro. Ein „Außeneinsatz“, bei dem der Krankenpfleger die zu pflegende Person begleitet, schlägt dann schon mit etwa 28 Euro zu Buche. Je nachdem, wie intensiv die ambulante Pflege genutzt wird, steigen natürlich auch die Kosten. Das kann bis zur 24-Stunden-Pflege reichen, die sich ebenfalls zu Hause bewerkstelligen lässt. Nur wird dann in diesem Zusammenhang nicht mehr von „ambulant“ gesprochen.
Wo liegen die Grenzen der ambulanten Krankenpflege?
Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung ist in der ambulanten Krankenpflege nicht vorgesehen. Nachdem der Krankenpfleger das Haus verlassen hat, müssten sich demnach wieder die Angehörigen um die zu pflegende Person kümmern. Wer den geliebten älteren Menschen nicht selbst betreuen kann und ihm dennoch den Aufenthalt in den eigenen vier Wänden ermöglichen will, kann über die häusliche Pflege auch einen 24-Stunden-Service einrichten. Hier zieht dann eine Pflegekraft in den Haushalt des Bedürftigen ein und versorgt diesen rund um die Uhr. Der Vorteil besteht neben der gewohnten Umgebung darin, dass der Tagesablauf nicht so starr geregelt ist wie in einem Altersheim. Durch den engen Kontakt mit der Vertrauensperson entsteht mit der Zeit auch eine sehr intensive Beziehung. Nicht selten wird die polnische Pflegekraft so zu einem fest ins Herz geschlossenen „Familienmitglied“.
Wie finanziert sich die ambulante Krankenpflege?
Wie bereits erwähnt, wird jede erbrachte Leistung zuvor vereinbart und im Anschluss abgerechnet. Befindet sich die zu pflegende Person in einer Pflegestufe, rechnet der Pflegedienst auch gerne direkt mit der Pflegekasse ab. Es gilt jedoch zu beachten, dass bei hohem Pflegeaufwand das Geld aus der Pflegeversicherung oft nicht ausreicht. Für den Restbetrag muss der Pflegebedürftige dann selbst aufkommen. Näher Informationen zu den einzelnen Pflegestufen gibt es hier.